Übersicht Projektauftrag

Die elbe bioenergie GmbH erhält den Folgeauftrag der Stadtwerke Premnitz GmbH für die Realisierung des BEW-Modul 2 in Premnitz. Ziele des Folgeauftrages sind die Wärmeverteilungsanlagen in den Wärmeübertragerstationen (WÜST) zu modernisieren und im Zuge der Vergrößerung der Wärmekapazitäten umzubauen. Zusätzlich soll der Ausbau des Fernwärmenetzes im Alten Stadtzentrum und Dachsberg in Premnitz weiter realisiert werden. Erste Bauabschnitte und vorbereitende Arbeiten wurden bereits im Jahr 2025 realisiert. Sämtliche Realisierungsmaßnahmen basieren auf dem vorher erstellen Transformationsplan des BEW-Modul 1.

Umfang der Beauftragung sind unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Umbau und/oder Modernisierung vorhandener technischer Ausrüstung, Druckerhaltung und Wasseraufbereitung
  • Umbau der Dampfversorgung inkl. Kondensatwirtschaft, einschließlich Verteilsysteme
  • Selektierung der Wärmeanschlüsse (Netz, Verteilsysteme, …)
  • Hydraulische und Steuerungstechnische Abstimmung zwischen den Systemen
  • Modernisierung Starkstromanlagen und Gebäudeautomation
  • Konzeption, Integration und Inbetriebnahme ganzheitlicher Steuerung mittels PLC/SPS
  • Unterstützung für die Durchführung der Ausschreibungsverfahren
  • Bauleitung und Abstimmung mit ausführenden Betrieben
  • Bauüberwachung der Rohrnetzarbeiten, Druckprüfungen, Hauseinführungen sowie Tiefbau und Hausanschlusstationen
  • Organisation einer Notwärmeversorgung bzw. Übergangswärmeversorgung für die Umbauarbeiten in der WÜST

Für eine Gesamtübersicht weiterer Projekte mit den Stadtwerken Premnitz siehe unsere Kundenreferenz.


Förderung im Rahmen des BEW

Das Projekt in Premnitz der Stadtwerke Premnitz GmbH wird durch eine finanzielle Förderung unterstützt.

Haftungsausschluss entsprechend den Anforderungen des Fördermittelgebers:

Finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

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